Straßenreinigung, Grünschnitt & Winterdienst
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in unserer Samtgemeinde sind Ihre Rechte und Pflichten in der Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung geregelt. In diesem Flyer haben wir für Sie die wichtigsten Informationen daraus zusammengestellt, um Ihnen einen klaren Leitfaden in die Hand zu geben. Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegt die Straßenreinigung und der Winterdienst den Grundstückseigentümern oder deren Gleichgestellte. Dieser Pflicht können Sie selbst nachkommen oder ein privates Service-Unternehmen beauftragen. Das gilt auch für den Grünschnitt, den Sie eigenhändig oder über ein Service- Unternehmen durchführen können. Deshalb unser dringender Aufruf:
Bitte beachten Sie – auch in Ihrem eigenen Interesse – diese Bürgerinformation.
Herzlichen Dank!
Ihre Samtgemeindeverwaltung